Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patienten mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20-20.6, F21, F22, F24, F25) oder der Gruppe der affektiven Störungen mit psychosomatischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3).
Darüber hinaus kann Soziotherapie auch bei Patienten mit Diagnosen aus dem gesamten ICD-10-Kapitel für Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99) verordnet werden, wenn sie mit einer starken Beeinträchtigung des Patienten einhergeht, wie z.B.
- relevante Co-Morbiditäten: psychiatrische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, somatische Beschwerden wie Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzerkkrankungen
- stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
- eingeschränkte Fähigkeit zur selbständigen Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher/psychotherapeutischer und verordneter Leistungen
- stark eingeschränkte Wegefähigkeit (Mobilität)